24.11.2023

Neue Dienstleistung: Elektro-Innung Chemnitz als interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Seit 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung von Internen Meldestellen. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern müssen ab dem 17.12.2023 interne Meldestellen errichtet haben, sonst kann es zu Bußgeldern kommen. Für Arbeitgeber mit mehr als 250 Mitarbeitenden gilt die Pflicht zum Betreiben einer internen Meldestelle seit dem 02.07.2023.

Als Innungsmitglied können Sie uns mit der Ausführung Ihrer internen Meldestelle in Ihrem Unternehmen beauftragen. Wir verlangen im Vergleich zu anderen Anbietern keine Grundgebühr (externe Anbieter verlangen ab 150€/Monat). Sollte eine Meldung eintreffen, berechnen wir nur pro gemeldeten Fall eine kleine Aufwandsentschädigung. Wir richten die erforderlichen Meldekanäle unter Beachtung aller Auflagen des HinSchG ein. Kommt es zu einer Meldung, kümmern wir uns um die komplette Fallbearbeitung nach den Vorgaben des HinSchG. Mehr Details zum Angebot finden Sie hier.

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@elektro-innung-suedsachsen.de oder rufen Sie uns an: 0371 4043 004